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Kindsmord am Wahlebach

Accouchieranstalt Göttingen, 1753 Zeichnung im ›Stammbuch‹ eines Studenten

Accouchieranstalt Göttingen: Heilig-Kreuz-Hospital mit der Universitätsentbindungsanstalt, 1753
Foto: Jürgen Schlumbohm, Lebendige Phantome, Ein Entbindungshospital und seine Patientinnen 2012

Marita Metz-Becker schildert 1996 in ihrem Buch, in dem sie sich mit Gebäranstalten im frühen 19. Jahrhundert beschäftigt, wie eine verzweifelte Magd ihr Kind am Wahlebach ertränkt und ihre Bestrafung.

Anna Katharina Sert, 30 Jahre alt, Dienstmagd, hatte am 10.02.1823 in einer Göttinger „Accouchieranstalt“ einen Jungen geboren, war mit diesem am 21.02.1823 entlassen worden und zu Fuß nach Kassel gelaufen. Sie wollte sich wieder eine Arbeit suchen, deshalb bat sie eine Bekannte, für sie eine Amme zu suchen. Am nächsten Tag aber wartete diese vergeblich, Anna Katharina hatte die Stadt verlassen. Die "ledige" Mutter war verzweifelt, weil sie wusste,  dass sie mit dem Kind nie eine Stelle als Magd bekommen könnte, andererseits aber würde sie das Kind auch nicht ernähren können. Sie wollte am 21.02 mit dem Kind im Siechenhof übernachten, kam aber auf dem Weg dorthin an einem Wassergraben (wahrscheinlich war es der Faulebach) vorbei, in dem das Wasser ungefähr 50 cm hoch stand. In diesen Graben legte sie das schlafende Kind „dergestalt, daß es der Länge nach, mit dem Kopfe nach der Waldau hin in den Graben zu liegen kam, und vom Wasser bedeckt wurde“. Bekannten gegenüber behauptete sie, dass ihr Kind an einem anderen Ort gestorben wäre und betete zu Gott, er möge ihr „die Sünde nicht hoch anrechnen“.

Bald darauf wurde sie verhaftet und wegen Verwandtenmordes vom Obergericht Kassel am 12.10.1823 zum „Tode mit dem Schwerdte“ verurteilt. In der zweiten Instanz wurde das Urteil folgendermaßen bestätigt:

„Das Ober Appellations Gericht kommt am 06.10.1824 ebenfalls zu der Erkenntnis, daß die Todesstrafe durch Enthauptung mit dem Schwerdt, aber ohne verschärfte Maßnahmen, wie etwa 'Schleifen zur Richtstätte‘, hier anzuwenden sei.“

Das Gericht empfahl aber, die Todesstrafe durch einen Gnadenerlass in eine lebenslängliche Haft umzuwandeln, da die Delinquentin in der Haft sehr krank geworden sei und „bey einem solchen Zustande (verfehle) eine Hinrichtung den beabsichtigten Zweck der Abschreckung durch Erregung des Mitleids“.

Marita Metz Becker schildert diesen und ähnliche Fälle in ihrem Buch.

Autor und Editor: Falk Urlen, März 2014

Literatur:

  • Metz-Becker, Marita: Der verwaltete Körper, Die Medikalisierung schwangerer Frauen in den Gebärhäusern des frühen 19. Jahrhunderts, Frankfurt/Main, New York; 1997,  S. 291
  • Zeichnung: Jürgen Schlumbohm, Lebendige Phantome, Ein Entbindungshospital und seine Patientinnen 2012

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Kurzbeschreibung

Marita Metz-Becker schildert 1996 in ihrem Buch, in dem sie sich mit Gebäranstalten im frühen 19. Jahrhundert beschäftigt, wie eine verzweifelte Magd ihr Kind am Wahlebach ertränkt und ihre Bestrafung.

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